CHEFKOCH PSR Fan
Anmeldedatum: 09.04.2003 Beiträge: 66 Wohnort: 67117 Limburgerhof
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Verfasst am: 09.07.2003 - 10:20 Titel: |
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Hi !
Für Deinen privaten Gebrauch kannst Du auch Leberwurstbrote einspielen, wenn es aber kommerziell wird, dann stehen Copyrights bzw. Urheberrechte im Weg und Du musst GEMA bezahlen bzw. darfst ohne Erlaubnis des Komponissten, Arrangeurs etc. nichts weiter verbreiten.
Es gibt dazu bereits eindeutige Urteile, welche zum Teil Gefängnisstrafen mit bis zu Jahren auf sich hatten. Für den Privatanwender stellt das kein Problem dar. Sowie etwas verkauft, oder Dritten zugänglich gemacht wird greift hierbei das Urheberrecht und es kann zu Prozessen kommen.
Ich glaube kaum, dass sich ein max. Strafmaß von 250.000 Euro und 3 Jahre Haft für so ein Vergehen lohnt. Bei Raubkopien handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um echte Rechtsverstöße wie Diebstahl und diese werden auch so geurteilt.
Im Zeitalter der "Jeder kann zu Hause kopieren" werden auch immer mehr Kontrollen gemacht und wenn der Rechner mit Beweismaterial erst einmal weg ist und der Staatsanwalt bei einem klingelt, ist Schluß mit lustig.
Der Spruch: Mir passiert das nicht, hat schon jeder gesagt, auch die Leute, welche bereits verurteilt wurden.
CHEFKOCH
PS: Jeder ist seines Schicksals Schmied ! Ein paar Euro für lizensierte Software ist nicht zuviel verlangt. Niemand will bestohlen werden, warum also selber stehlen, wenn man das selbst nicht möchte ? _________________ Gruß/CHEFKOCH |
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